Angelerlaubnisscheine - Frankreich

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Alle Informationen gelten nur für Karten, die bei uns im Laden gekauft werden.

Was ist die Gegenseitigkeit?

Ein zentraler Begriff ist die Gegenseitigkeit (Réciprocité). Sie können grundsätzlich mit jeder Karte auf der Hausstrecke in Großblittersdorf und den Gewässern der Federation [57] (Étangs féderaux) mit voller Rutenanzahl fischen. (Réciprocité Großblittersdorf). Darüber hinaus haben die Angelvereine (AAPPMA) ihre Gebiete zusammengeschlossen, um den Anglern ein größeres Gebiet zur Verfügung zu stellen. Mitlerweile gibt es nur noch die  Réciprocité URNE (rot), die auch kostenlos den Bereich EHGO (gelb) und CLUB (grün) beinhaltet. Hierzu muss sowohl das Departement als auch die AAPPMA, wie Großblittersdorf, der Gegenseitigkeit beigetreten sein. Die weißen Départements sind keiner Gegenseitigkeit angeschlossen.
Davon unabhängig darf an allen öffentlichen Gewässern (domaine public) immer mit 1 Rute gefischt werden, auch wenn keine Gegenseitigkeit besteht.

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Wie werden die Gewässer eingeteilt ?

Die Angelrechte gehören entweder dem Staat (domaine puplic) oder den Anrainern bzw den Gemeinden als Eigentümer (domaine privé). Darüberhinaus sind die Gewässer um die Biologie der Fischarten zu berücksichtigen in 2 Kategorien eingeteilt. In der 1.ten Kategorie sind Forellen und andere Salmoniden vorherrschend. Diese beinhaltet in der Regel kleinere Bäche bzw die Oberläufe größerer Flüsse. Alle anderen Gewässerflächen sind der 2.ten Kategorie zugeordnet. Hier findet man v.a. Karpfenartige Fische, aber auch Hechte und Zander. Dazu unterscheidet man, ob das Gewässer bzw genauer die AAPPMA der Gegeseitigkeit beigetreten ist (réciprocitaire) oder nicht (non réciprocitaire). Wir verwenden in unseren Übersichts- und Streckenkarten durchgängig den selben Farbcode, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass die Öffnungs- und Schonzeiten, aber auch die Anzahl der erlaubten Ruten varieren.

Wie und Wann darf ich fischen?

In diesem Abschnitt finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen (Avis), sowie schematische Übersichtskarten mit den Gewässereinteilungen der jeweilgen Departements. Wir empfehlen jedem Angler das Avis mindestens einmal im Jahr durchzulesen, denn Nichtwissen schütz vor Strafe nicht. Außerdem erreichen uns immer wieder Anfragen von Kunden bezüglich der Zugehörigkeit des Departements, deshalb finden Sie auf der rechten Seite eine Landkarte mit größeren Städten und den Grenzen der Departements zur besseren Einordnung.

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Département Avis Karte
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Karte
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Moselle
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Meurthe et Moselle
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Bas-Rhin
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Haut-Rhin
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Meuse
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Vosges
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Wo darf ich fischen?

Interaktive Karte

Wir haben eine Interaktive Karte erstellt, klicken Sie hierzu unten auf einen gewünschten Kartenausschnitt. In der Karte finden Sie bei einem PC oder Tablett (kleine Handy Displays u.u. abweichend) auf die linken Seite die Legende mit den Farbcodes der einzelnen Gewässertypen, Schongebiete und auch die Karpfen Nachtzonen. Diese können in der Checkbox an und abgewählt werden. Am Ende der Legende ganz unten können Sie auch auf die Satellitenansicht von oben umschalten. Außérdem können Sie auf einzelne Gewässerabschnitte klicken, um zusätzliche Informationen, wie Rutenanzahl oder spezielle Bestimmungen zu erhalten. Wenn Sie oben in der Kopfzeile auf die Lupe klicken, können Sie auch direkt nach einem Gewässer, sei es Fluß, Kanal oder See suchen. So können Sie sich vor Ihrem Angetrip und dem Kauf der Karten im Laden über die Gegebenheiten Vorort Informieren. Wir empfehlen die Karte auf einem PC, Laptop oder Tablet anzuschauen. In dem zweiten Block unterhalb der beiden Karten finden Sie auch pdf Dateien nach Gewässer und Département sortiert zum ausdrucken.

Bitte klicken Sie auf einen Kartenausschnitt, um die interaktive Karte zu starten.

Streckenkarten und spezielle Bestimmungen

Welche Erlaubniskarten gibt es?

Bei einem Klick auf den Angelschein oder das Optionssymbol werden die möglichen Zusatzoptionen für die privaten Weiheranlagen (Étangs privé) angezeigt.

Tageskarte AAPPMA

gültig an einem Tag von 0 bis 24 Uhr
Preis 15 €


 

Wochenkarte

gültig an 7 aufeinanderfolgenden Tagen
Preis 34 €


 

Jahreskarte AAPPMA

gültig vom 01. Januar bis 31. Dezember
Preis 92 €


 

Jahreskarte URNE

gültig vom 01. Januar bis 31. Dezember
Preis 110 €


 

Jahreskarte Jugend bis 18 Jahre

gültig vom 01. Januar bis 31. Dezember
Preis 25 €


 

Jahreskarte Jugend bis 12 Jahre

Die Anzahl der Ruten ist auf eine (1) begrenzt.
Preis 7 €


 

Jahreskarte Frauen

Die Anzahl der Ruten ist auf eine (1) begrenzt.
Preis 40 €


 

Weitere Informationen

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu den Angelkarten, wie zum Beispiel Preisliste oder den Strafen Katalog, zum ausdrucken.

Darf ich vom Boot aus fischen ?

Die Regeln in den Amtlichen Bekanntmachungen der Departements beziehen sich nur auf die Fischerei im Süßwasser, wie z.b. dass das Fischen vom Boot grundsätzlich in der Domaine public fluval (Öffentliche Fließgewässer) in der 1.Kategorie verboten und in der 2.Kategorie erlaubt ist, aber im speziellen am Saar-Kohle-Kanal und Rhein-Marne Kanal verboten ist, sagen aber nichts über die generelle Nutzung eines Boots als Wasserfahrzeug aus. Hierzu ist folgendes zu beachten:

1. Domaine puplic:
Ansprechpartner in unserer Grenzregion sind die Wasser und Schiffahrtsämter (VNF / Service de la Navigation) in Nancy und Strasbourg mit Außenstelle in Saargemünd. Strasbourg ist für alle öffentlichen Gewässer östlich der großen Schleuse von Réchicourt am Rhein-Marne Kanal zuständig (u.a. die Saar und der Rhein), Nancy westlich davon, also z.b. die Mosel. Diese Behörden erteilen rechtsverbindliche Auskünfte über Vignettenpflicht, Schwimmvesten, Bootsnutzung, Bootsführerschein, Mindestmaße etc.
Ohne Gewähr ist hier unser letzter Kenntnisstand, dass für schiffbare Gewässer die Mindestlänge für Boote aller Art auf Schiffahrtsstraßen 2,50 m beträgt, die Vignettenpflicht für Schlauboote erst ab 9,9 PS oder Länge größer 5 m besteht, jede Person eine Schwimmveste mitführen muss und die Nutzung von Belly Booten und Futterbooten verboten ist.
Davon ausgenommen, sind Gewässer, die als nicht schiffbar klassifiziert sind. (Moselle sauvage, Sarre riviere, ...)

2. Domaine privé:
Der Gesetzgeber macht in der Domaine privé keine Angaben für das Fischen vom Boot und die Regeln der VNF finden hier keine Anwendung. Die Regeln hierzu findet ihr in den jeweiligen Hausordnungen der Weiheranlagen, an den entsprechenden Stellen bzw Einschänkungen bei den Flüssen in den Bestimmungen bei den Vereinen.

3. Sonderfall Speicherteiche:
Als Öffentliche Gewasser fallen die Speicherteiche, wie z.b. Stockweiher oder Lac de Pierre-Percée, auch unter die Obhut der VNF, sind aber nicht als Schifffahrtsstraße klassifiziert. Außerdem ist hier zwar das Fischen vom Boot nicht grundsätzlich verboten, aber nicht zwingend kostenlos, sondern, wie im Falle des Stockweihers, nur mit Zusätzoption erlaubt, während am Lac de Pierre-Percée keine zusätzliche Gebühr erhoben wird. Hier ist indivduelle Prüfung im Einzelfall unbedingt notwendig.

4. Sonderfall Saar:
Die französische Erlaubniskarte beinhaltet nicht das Fischen vom Boot unterhalb des Grenzsteins Auersmacher (Höhe Autobrücke zwischen D und F bei PK 70,270) bis zur Landesgrenze bei Güdingen an der Saar, davon ausgenommen ist der Saar-Kanal bei Großblittersdorf.

5. Slipstellen:
Wir erhalten immer Nachfragen nach Slipstellen, also Möglichkeiten ein Boot zu Wasser zu lassen. Deshalb haben wir eine Karte von uns bekannten Slipstellen erstellt. Diese finden sie hier.

Tarife VNF 2018

Sie können die VIgnette bei der Außenstelle der VNF in Saargemünd an der Schleuse in Steinbach lösen. Die Vignette ist nur erforderlich für Boote über 5 Meter oder kleinere Boote mit einem Motor mit 9,9 PS oder mehr.
Die Jahresvignette für Boote, die nur mit Muskelkraft betrieben werden, kostet 40,70 €.
Ansonsten gilt die folgende Tabelle. Der Preis berechnet sich wie folgt :
Preis = Faktor x Länge + Grundpreis

TarifFaktorL < 8mL = 8 - 11 mL = 11 - 14 mL > 14 m
Jahr8,40 €86,50 € 198,50 € 378,20 € 493,70 €
30 Tage7,50 €27,50 €40 €52,40 €66,90 €
7 Tage3,90 €15,20 €23 €30,60 €38,10 €
1 Tag2,90 €11,10 €16,80 €22,20 €27,60 €

Fischen auf Aal

Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist eine vom Aussterben bedrohte Art und steht unter besonderem Schutz. Die Färbung der Oberseite kann zwischen schwarz und dunkelgrün, die der Unterseite zwischen gelb (junger, sog. Gelber Aal) und silber-grau (erwachsener, sog. Versilberter Aal) im Laufe des Lebens variieren.In den Amtlichen Bekanntmachungen der jeweiligen Departements (Avis anuel) finden sie die genauen Öffnungsperioden. Es handelt sich hierbei nicht um verschiedene Spezies, sondern Stadien im Leben des Europäischen Aals.
Das Nachfischen auf Aal und das Fischen mit Aal oder Aalfleisch, sowie das transportieren von lebenden Aalen ist grundsätzlich verboten. Gehen Sie bitte davon aus, sofern die Öffnungszeiten nicht direkt durch das Avis, sondern durch einen Ministerbeschluss geregelt sind, dass das Fischen nicht erlaubt ist.
Der amerikanische Aal ist kaum vom europäischen Aal zu unterschieden fällt als nicht heimischer Fisch aber nicht unter diese Regelung. Gehen Sie aber im Zweifelsfall bitte davon aus, dass es sich um das europäische Exemplar handelt.

 

DeutschGewässerFranzösisch
EierSalzwasser-
WeidenblattlarvenSalzwasserAu stade larvaire
GlasaalSalz / SüßwasserAu stade civelle
SteigaalSüßwasserAu stade anguillette
Gelber AalSüßwasserAu stade d'anguille jaune
Versilberter AalSalz / SüßwasserAu stade d'anguille argentée
LaichungSalzwasser-

Die Ausgabe der Anglerlaubnisscheine ist eine reine Serviceleistung von uns für die dementsprechenden Vereine im Interesse der Angler.

Sollten Sie spezielle Fragen haben, bitten wir Sie sich an die zuständige Stelle, wie im Angelerlaubnisschein angegeben zu wenden.

Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei dem jeweiligen Verein bzw Verband. In Frankreich ist zu beachten, dass im Falle einer Klage, die französischen Orginaldokumente rechtsgültig sind.

Bitte beachten Sie, dass bei Angelerlaubnisscheinen keine Kartenzahlung möglich ist.