Angelerlaubnisscheine
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Die Ausgabe der Anglerlaubnisscheine ist eine reine Serviceleistung von uns für die dementsprechenden Vereine im Interesse der Angler.
Sollten Sie spezielle Fragen haben, bitten wir Sie sich an die zuständige Stelle, wie im Angelerlaubnisschein angegeben zu wenden.
Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei dem jeweiligen Verein bzw Verband. In Frankreich ist zu beachten, dass im Falle einer Klage, die französischen Orginaldokumente rechtsgültig sind.
Bitte beachten Sie, dass bei Angelerlaubnisscheinen keine Kartenzahlung möglich ist.